Zur Energie- und Klimaschutzpolitik gehört die Energiesparverordnung. An den Primärenergiebedarf werden Anforderungen gestellt. Es geht um den Wärmeschutz der Gebäudehülle und die Energieeffizienz der Anlagentechnik.
Novellierung der Energieeinsparverordnung
Neuerungen der EnEv sind geplant. Im Oktober 2012 haben die Bundesministerien für Wirtschaft sowie für Verkehr auch den Entwurf für eine Änderung der Energieeinsparverordnung vorgelegt. Es soll eine neu gefasste EU-Richtlinie umgesetzt werden. Es geht um die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Zum Energiekonzept und zur Energiewende gibt es auch Kabinettsbeschlüsse. Die Kabinettsbeschlüsse sollen umgesetzt werden. Der Entwurf sieht auch für Neubauten einen niedrigen Energiegebäudestandard vor. Der Entwurf beinhaltet bei Neubauten eine Reduzierung des Jahres-Energiebedarfs auch um etwa 12,5 Prozent. Bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden beinhaltet der Entwurf auch eine Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte.
Energieeinsparverordnung 2009
Aktuell ist die Energieeinsparverordnung 2009. Mit der Energieeinsparverordnung wird auch das Programm für Energie und Klima im Gebäudebereich umgesetzt. Im Gebäudebereich soll der Bedarf an Energie für Warmwasser und für Heizung um etwa 30 Prozent gesenkt werden. Die Energieeinsparverordnung betrifft Neubauten und Altbau-Modernisierung. Bei Altbau-Modernisierung soll der Energiebedarf um etwa 30 Prozent gesenkt werden. Es kann auch auf das 1,4 fache des Niveaus eines Neubaus saniert werden. Bei der Altbau-Modernisierung sollen auch größere bauliche Veränderungen an der Gebäudehülle sein. Es kann auch eine Erneuerung von Fenstern, Fassade oder Dach sein. Es geht um die Wärmedämmung der Gebäudehülle und den Jahres-Primärenergiebedarf. Eine Wärmedämmung müssen oberste begehbare Geschossdecken erhalten. Eine Dämmung des Daches genügt auch. Eine Pflicht zum Nachrüsten besteht auch für Klimaanlagen. Nachtstromheizungen, älter als 30 Jahre, sollen auch ersetzt werden. Es sollen auch noch effizientere Heizungen verwendet werden. Es betrifft Nichtwohngebäude größer als 500 Quadratmeter und Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten. In der Energieeinsparverordnung geht es um den Jahres-Primärenergiebedarf. Die Obergrenze soll um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt werden. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle soll um durchschnittlich 15 Prozent erhöht werden.