Verantwortung und Maßnahmen zur Sicherheit an Baustellen

Oft wird in den Medien von schweren Unfällen auf dem Bau berichtet. Die Zahl der Unfälle auf dem Bau ist statistisch sehr hoch, nach angaben der IG BAU im vergangenen Jahr 79 tödliche Unfälle und rund 116.000 Unfälle der Bauarbeiter.

Seit Inkrafttreten der Baustellenverordnung (BaustellV) im Juli 1998 steht auch der Bauherr in der Mitverantwortung für die Sicherheit an den Baustellen zu sorgen. Schon bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens sind hier Maßnahmen zu treffen die für eine Arbeitssicherheit auf der Baustelle sorgen. Dabei steht im Mittelpunkt die Gefährdung von Leben und Gesundheit zu vermeiden und so gering wie möglich zu halten.

Aufgaben des Bauherrn

Der Bauherr kann die Leistungen zur Sicherung der Baustelle selbst übernehmen oder auch auftragsmäßig an Dritte weitergeben, z.B. dem Architekten. Diese Leistungen sind als zusätzliche Leistungen gesondert zu honorieren. Bei Beauftragung eines Architekten mit den Leistungen zur Sicherung der Baustelle sollte ein Stundenhonorar oder eine Pauschale vereinbart werden.

Leistungen zur Sicherung der Baustelle

Bei Beschäftigung mehrerer Bau- und Installationsfirmen auf einer Baustelle ist ein geeigneter „Koordinator“ zu bestellen.
Bei der Durchführung von Bauvorhaben, die mehr als 30 Arbeitstage dauern und bei denen mehr als 20 Beschäftigte auf dem Bau tätig sind, ist zudem das Gewerbeaufsichtsamt zu informieren. Diese Vorankündigung der Baumaßnahme muss mindestens 2 Wochen vor Baustelleneinrichtung erfolgen mit den Angaben über Ort, Art, Beginn und Dauer der Baumaßnahme. Der Behörde sind ebenfalls die Namen und Anschriften von Bauherr und Koordinator zu übermitteln.
Vor der Einrichtung einer Baustelle ist ein Sicherheits- und Gesundheitsplan („SiGe-Plan“) aufzustellen, der die anzuwendenden Arbeitsschutz- und Sicherungsmaßnahmen enthält. Dies ist besonders wichtig bei Beschäftigung von Bauarbeitern mehrerer Arbeitgeber oder bei notwendiger Durchführung besonders gefährlicher Arbeiten (Arbeiten in großer Höhe, Schweißarbeiten u.ä.).
Der Sicherheitsbeauftragte (Koordinator) hat zudem geeignete Unterlagen zusammenzustellen, die Angaben zur Arbeitssicherheit für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten beinhalten.

Maßnahmen zur Sicherung an der Baustelle

Erste Maßnahmen zur Absicherung einer Baustelle sind die Absperrungen mit geeigneten Absperrmitteln. Hier sollte neben Bauzaun, Absperrgitter, Absperrbändern oder Schutzwänden auch gleichzeitig an die notwendige Beleuchtung gedacht werden. Bei Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrsraumes, wie Straßen und Gehwege, ist eine entsprechende Beschilderung aufzustellen, die den Gefahrenbereich kennzeichnet.
Schächte, Gruben oder Rohrgräben sind ebenfalls entsprechend zu sichern und zu kennzeichnen. Hierfür eignen sich Absperrgitter oder Absperrbänder.
Unfallgefahren gehen auch von unzureichend gesicherten und verankerten Baugerüsten aus. Hier ist neben der sicheren Verankerung darauf zu achten das Geländer und Staubschutzfolie angebracht sind.
In der Rohbauphase werden oft Leitern und Raumgerüste genutzt. Diese müssen ebenfalls dem Arbeitsschutz entsprechen. Eine ständige Überprüfung der Einhaltung der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen obliegt sowohl dem Bauherrn, ggf. vertreten durch einen Sicherheitskoordinator und dem Auftragnehmer, der Baufirma.
Schutzkleidung sollten bei Arbeiten auf dem Bau selbstverständlich sein. Hierzu zählen eine entsprechende Arbeitskleidung, Schutzhelm, Arbeitshandschuhe und Arbeitsschuhe. Bei besonderen Arbeiten, z.B. Schweißen, sind weitere Schutzmaßnahmen erforderlich.

Die Sicherheit an Baustellen geht allen am Bau Beteiligten etwas an, da bei unzureichender Kennzeichnung und Sicherung auch Unbeteiligte zu Schaden kommen können!